Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf dem Gebiet des Suchmaschinenmarketings, durch AdvoAd, Inhaber Lars Hasselbach, Heidelweg 14, 50999 Köln (im Folgenden AdvoAd) gegenüber seinen Kunden.

§ 2 Leistungspflichten AdvoAd

  1. Sofern die Parteien die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Suchmaschinenmarketings vereinbart haben, wird darunter die Beratung und Unterstützung bei der Konzeption, Buchung und Optimierung von Google AdWords- und Bing Ads-Anzeigenkampagnen (nachfolgend: Kampagnen) verstanden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass kein konkreter Erfolg, z.B. in Form einer bestimmten Anzahl von Websitebesuchern oder neuen Mandanten, geschuldet wird.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Suchmaschinen-Werbung folgende Leistungen:
    • Kampagnenbau,
    • Keyword-Definition,
    • Buchung von Keywords,
    • Anzeigenerstellung,
    • Kampagnen-Optimierung,
    • Auswertung von Kampagnen.

    Der Kunde ist mit den Einzelheiten dieser Maßnahmen vertraut und ist mit deren Verwendung einverstanden.

  3. AdvoAd unterstützt den Kunden bei der Buchung von Kampagnen. Zu diesem Zweck wird der Kunde AdvoAd den Zugang zu den bereits bestehenden Accounts bei den Anbietern von Suchmaschinenwerbung gewähren. Für den Fall, dass Accounts insgesamt oder für einzelne Anbieter nicht bestehen sollten, wird AdvoAd diese in Absprache mit dem Kunden einrichten. Sofern nicht anders vereinbart, wird AdvoAd die Accounts für die Laufzeit der Testphase zunächst auf eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden einrichten. Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung der für die Testphase erstellten Accounts besteht nicht, es sei denn, die Parteien schließen im Anschluss an die Testphase einen unbefristeten Vertrag. In diesem Fall wird AdvoAd die Accounts auf den Kunden übertragen und der Kunde wird sicherstellen, dass AdvoAd auch weiterhin unbeschränkten Zugang zu den Accounts hat.
  4. Der Werbeeinblendung liegen jeweils die Vertragsbedingungen des Suchmaschinenanbieters zugrunde, auf die AdvoAd keinen Einfluss hat.
  5. AdvoAd berät den Kunden bei der Auswahl relevanter Keywords und wird die Kampagnen selbstständig freischalten.
  6. AdvoAd wird selbst Anzeigentexte für die Kampagnen entwerfen und dabei auch auf die von dem Kunden gelieferten Anzeigentexte zurückgreifen. AdvoAd geht davon aus, dass dem Kunden an den vorhandenen Anzeigentexten sämtliche Rechte zustehen, diese mit geltendem Recht im Einklang sind und nicht in Rechte Dritter eingreifen.
  7. Der Kunde hat während der Laufzeit des Vertrages die Möglichkeit, die aktivierten und deaktivierten Kampagnen einzusehen und sich zu überzeugen, welche Keywords und Anzeigentexte verwendet werden.
  8. AdvoAd ist nicht verpflichtet, die ausgewählten Keywords und die Anzeigentexte auf Vereinbarkeit mit geltendem Recht und Rechten Dritter hin zu überprüfen und/oder den Kunden auf eine Unvereinbarkeit der Keywords oder Anzeigentexte mit rechtlichen Vorgaben hinzuweisen. Für die Rechtmäßigkeit der ausgewählten Keywords und Anzeigentexte ist der Kunde nach Maßgabe der Ziffer 3 (6) verantwortlich.
  9. Sofern die Erstellung einer Landingpage vereinbart wird, wird AdvoAd für den Kunden eine oder mehrere standardisierte Landingpage/s zur Kontaktoptimierung erstellen. Sofern der Kunde dazu keine eigenen Inhalte bereitstellt, gestattet er AdvoAd die Verwendung bereits vorhandenen Materials (beispielsweise von seiner originalen Webseite). Für diesen Fall versichert der Kunde, alle für die Nutzungseinräumung erforderlichen Rechte innezuhaben.
  10. Sofern vertraglich vereinbart, wird AdvoAd ein technisches System zur Erfassung von Telefonanrufen (Telefon-Tracking) aufsetzen, die infolge der Kampagnen erfolgen. Davon umfasst ist die Implementierung auf den vorgeschalteten Landingpages durch AdvoAd. Sofern AdvoAd auch die Implementierung des Telefon-Trackings auf der Homepage des Kunden übernimmt, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass AdvoAd rechtzeitig alle dafür erforderlichen Informationen (z.B. erforderliche Zugangsdaten) und sonstige Unterstützungshandlungen (z.B. durch externe Techniker des Kunden) erhält.
  11. AdvoAd ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde AdvoAd beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben und darf zu diesem Zweck in Referenzlisten Logos u.Ä. des Kunden verwenden.
  12. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist AdvoAd berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach eigenem Ermessen Subunternehmer zu beauftragen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, eine Vergütung nach Maßgabe von § 5 an AdvoAd zu zahlen.
  2. Der Kunde wird AdvoAd bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Werbung und mögliche Suchbegriffe liefern.
  3. Für die Rechtmäßigkeit der ausgewählten Keywords, Anzeigentexte und Landingpages ist der Kunde verantwortlich. Vor dem Start einer Kampagne werden die ausgewählten Keywords sowie die von AdvoAd erstellten Texte und Landingpages dem Kunden rechtzeitig, mindestens aber 5 Werktage vor Buchung bzw. Veröffentlichung zur Kenntnis übermittelt. Sofern der Kunde nicht widerspricht, gelten die Keywords, Anzeigentexte und Landingpages als freigegeben. Für alle nach der ersten Freigabe ausgewählten Keywords sowie erstellten Anzeigentexte und Landingpages gilt der folgende Absatz (4).
  4. Der Kunde wird die Schaltung der Anzeigen über seine Accounts unverzüglich nach Vertragsbeginn und anschließend in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal wöchentlich) auf Richtigkeit der Platzierung und Darstellung sowie die Funktionsfähigkeit der Verlinkungen etc. überprüfen und AdvoAd eventuelle Fehler unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist verpflichtet, AdvoAd bei der Beseitigung etwaiger Fehler und der Kommunikation mit den Anbietern nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle für die Behebung eventueller Fehler notwendigen Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Kunde wird AdvoAd von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen wegen der Werbeschaltungen oder Landingpages und jeden etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform in Kenntnis setzen und mit AdvoAd besprechen, wie in dieser Hinsicht weiter verfahren werden soll.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Zielseiten der Anzeigen stets lauffähig zu halten und dafür zu sorgen, dass – sofern vorhanden – Registrierung- bzw. Kontaktprozesse zu jeder Zeit, d.h. 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr, einwandfrei funktionieren. Dies gilt für den Fall, dass die Implementierung eines technischen Systems zur Erfassung von Telefonanrufen vereinbart wurde, auch für die dafür erforderliche Infrastruktur beim Kunden.
  7. Der Kunde stellt AdvoAd für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter durch die Auswahl der Keywords oder die Gestaltung der Anzeige und/oder aufgrund der verlinkten Zielseiten und deren Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die AdvoAd durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die AdvoAd entstehen sollten.

§ 4 Vergütung/Zahlungsmodalitäten

  1. Die vereinbarten Leistungen werden mit der vereinbarten monatlichen Service-Fee abgegolten.
  2. Zur Umsetzung der Kampagnen vereinbaren die Parteien zudem ein monatliches Budget (im Folgenden: Monatsbudget). Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass ein Monatsbudget lediglich eine Schätzung ist und nicht in jedem Fall exakt eingehalten werden kann. AdvoAd ist daher berechtigt, das vereinbarte Monatsbudget um bis zu 10 % zu übersteigen und vom jeweiligen Monatsbudget nicht mehr abgedeckte Leistungen mit Budget des Folgemonats bzw. gegebenenfalls nicht verbrauchtes Monatsbudget mit Leistungen des Folgemonats zu verrechnen.
  3. Das Monatsbudget ist nicht feststehend und kann durch einseitige Mitteilung des Kunden mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Monatsende per E-Mail für die jeweiligen Folgemonate angepasst werden.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, wird AdvoAd dem Kunden jeweils zum Wochenanfang für die Vorwoche eine Auflistung der wichtigsten Kennzahlen der konkreten Leistungen sowie des dadurch verbrauchten bzw. verrechneten Budgets per E-Mail übermitteln (Wochenreports).
  5. Sämtliche vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zt. 19%.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, stellt AdvoAd stellt dem Kunden jeweils zu Beginn eines Quartals eine Rechnung für die im vorangegangenen Quartal angefallen Kosten. Die Rechnung wird an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  7. Der Kunde hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch AdvoAd unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist, zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies gegenüber AdvoAd innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Rechnung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung erfolgen.
  8. Im Falle des Zahlungsverzuges werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten. AdvoAd kann im Falle des Zahlungsverzuges die weitere Ausführung laufender Aufträge bis zur vollständigen Zahlung einstellen.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

  1. AdvoAd wird lediglich beratend tätig. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass der Erfolg von Kampagnen von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, insbesondere die ausgewählten Keywords nicht zwingend zu dem mit ihrer Buchung verfolgten Ziel (z.B. Gewinnung von Neukunden) führen und dass dies insbesondere keine Schlechtleistung durch AdvoAd darstellt. Für den Fall, dass einzelne Werbeanzeigen oder ganze Kampagnen nicht wie gewünscht bei dem Anbieter dargestellt werden, wird sich AdvoAd um Klärung und Abhilfe bemühen.
  2. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen AdvoAd wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
  3. Unbeschränkte Haftung: AdvoAd haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AdvoAd bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  4. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AdvoAd nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von AdvoAd.
  5. Als Dienstleister haftet AdvoAd nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen der Anbieter oder anderer Dritter entstehen. AdvoAd haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch diesem zumutbare Maßnahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.

§ 6 Exklusivität

AdvoAd wird während der Vertragslaufzeit exklusiv für den Kunden tätig. Die Betreuung anderer Vertragspartner, die auf demselben Rechtsgebiet (z.B. Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, usw.) und in derselben Region (z.B. Köln, Hamburg, Landkreis Parchim usw.) tätig sind, ist ausgeschlossen. Nicht von der Exklusivität umfasst sind andere überregional werbende Vertragspartner. Eine darüber hinausgehende Exklusivität, insbesondere hinsichtlich der Verwendung von Keywords und sonstiger Leistungen, besteht nicht.

§ 7 Laufzeit/Kündigung

  1. Sofern ein Vertrag über eine Testphase vereinbart wird, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf von 3 Monaten ab Kampagnenstart. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle übrigen Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen und sind von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündbar.
  2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
  3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt erscheint. Ein wichtiger Grund, der zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt, liegt für AdvoAd insbesondere dann vor, wenn
    • der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;
    • der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist;
    • AdvoAd wegen angeblicher Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen wird oder
    • der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.

§ 8 Änderung dieser AGB

  1. AdvoAd ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser AGB zu ändern oder zu ergänzen. Eine Änderung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt.
  2. Sofern der Kunde der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird AdvoAd in der Ankündigung gesondert hinweisen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  2. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
  3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  4. Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Köln.

Stand: 19.11.2016