Barnacle SEO oder der richtige Umgang mit anwalt.de & Co.

Manche Suchbegriffe sind bei Google so stark umkämpft, dass viele Rechtsanwälte mit ihrer Homepage keine Möglichkeit sehen, jemals ein Top-Ranking zu erreichen. Trotzdem ist es möglich, auch bei diesen schwierigen Keywords Sichtbarkeit zu erreichen und potenzielle Mandanten anzusprechen: Das diesbezügliche Zauberwort heißt Barnacle SEO.

  1. Definition und Bedeutung von Barnacle SEO
  2. Der richtige Umgang mit anwalt.de
  3. Veröffentlichung von Fachartikeln auf anwalt.de?
  4. Linkbuilding für das eigene Profil auf anwalt.de?
  5. Fazit

Definition und Bedeutung von Barnacle SEO

Ein Barnacle ist ein Krebs, der sich an die Seitenwand eines Schiffes oder an einen großen Stein hängt und dann dort darauf wartet, dass ihm die Wellen die benötigten Nährstoffe bringen. Auf das Online-Marketing übertragen besagt dieses auf Will Scott zurückzuführende Konzept, dass auch lokale Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit großen Websites die Möglichkeit haben, bei stark umkämpften Suchbegriffen bei Google gut auffindbar zu sein und neue Kunden zu gewinnen.

Dieser Grundgedanke ist grds. überall dort anwendbar, wo kleine Homepages gegenüber großen Websites das Nachsehen haben. Für Anwaltskanzleien besonders interessant ist aber sicherlich der richtige Umgang mit den zahlreichen Anwaltsportalen, die bei den wichtigen Suchbegriffen (die sogenannten Money-Keywords, wie z.B. „Rechtsanwalt + Rechtsgebiet + Ort“) gerade in jüngster Zeit verstärkt auf der ersten Suchergebnisseite zu finden sind.

Der folgende Screenshot für den Suchbegriff „Rechtsanwalt Insolvenzrecht Bonn“ zeigt sehr schön, wie die Anwaltsportale und lokalen Branchenverzeichnisse mittlerweile bei Google dominieren: Von den zehn organischen Ergebnissen auf der ersten Suchergebnisseite kommen sieben von diversen Anwaltsportalen – den Kanzlei-Homepages der ortsanässigen Rechtsanwälte bleiben in immer stärkerem Maße nur die Ergebnisse aus dem lokalen Google Index (Google Maps).

Screenshot SERP Rechtsanwalt Insolvenzrecht Bonn
Suchergebnisse von google.de zum Suchbegriff „Rechtsanwalt Insolvenzrecht Bonn“

Welches Portal für den einzelnen Anwalt die größte Relevanz hat, kann sehr einfach durch eine entsprechende Suchanfrage bei Google geklärt werden. Interessant sind natürlich in erster Linie die Websites, die für die geographisch und thematisch relevanten Suchbegriffe möglichst weit vorne platziert sind (idealerweise auf den ersten Positionen oberhalb der lokalen Suchergebnisse – so wie anwalt.de und juraforum.de auf o.s. Screenshot). Insgesamt ist jedoch anwalt.de das mit Abstand wichtigste Verzeichnis und bei Google am besten vertreten. Das Portal hat zuletzt stark an Sichtbarkeit gewonnen, da u.a. durch das sog. „Panda-Update“ die Bedeutung von thematisch relevantem und hochwertigem Content deutlich erhöht wurde.

Die guten Rankings von anwalt.de sind grds. auch gerechtfertigt, da Mandanten durch ein solches Verzeichnis eine schnelle Übersicht der lokalen Rechtsanwälte in einem bestimmten Rechtsgebiet und außerdem weiterführende Informationen zu rechtlichen Themen erhalten.

Entwicklung Sichtbarkeit anwalt.de
Entwicklung der Sichtbarkeit der Domain anwalt.de sowie des Unterverzeichnisses anwalt.de/rechtstipps/
(Quelle: Searchmetrics)

Und diese Inhalte hat anwalt.de in großer Zahl und guter Qualität, denn sie werden fortlaufend kostenfrei von ausgewiesenen Experten angeliefert.

Top-Verzeichnisse anwalt.de
Aufteilung der Sichtbarkeit der Domain anwalt.de auf die diversen Unterverzeichnisse
(Quelle: Searchmetrics)

45% der Sichtbarkeit von anwalt.de kommt durch das Verzeichnis /rechtstipps/, in dem die Artikel der bei anwalt.de registrierten Rechtsanwälte veröffentlicht werden. Ob das für die einzelne Kanzlei so eine gute Idee ist, soll in diesem Artikel auch noch erörtert werden. Man kann aber auf jeden Fall festhalten, dass sowohl die bei anwalt.de veröffentlichten Rechtstipps wie auch die Einträge im Anwaltsverzeichnis der Seite eine sehr hohe Sichtbarkeit bei Google haben.

Der richtige Umgang mit anwalt.de

Wie sollte jetzt eine Anwaltskanzlei die Zusammenarbeit mit anwalt.de bestmöglich gestalten? Unter den Ansatz des Barnacle SEO fallen verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit: Dazu gehört der Aufbau von Backlinks ebenso wie Content Partnerschaften oder auch die kostenpflichtige Schaltung von Anzeigen. Bei anwalt.de gibt es allerdings nur die  Möglichkeit für einen kostenpflichtigen Eintrag ins Anwaltsverzeichnis sowie zur kostenfreien Veröffentlichung von Rechtstipps. Im Anwaltsverzeichnis sind sehr viele Wettbewerber eingetragen, die Reihenfolge der Darstellung wird jedes Mal nach dem Zufallsprinzip rotiert. Trotzdem kann anwalt.de hier durchaus ein gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten, da regelmäßig qualitativ hochwertiger Traffic geliefert wird. Wir können jedem Rechtsanwalt nur empfehlen, dies zumindest einmal zu testen.

Wenn man sich für einen Eintrag in einem Anwaltsverzeichnis entscheidet, gehört die Optimierung des eigenen Kanzlei-Profils zu den wichtigsten Aufgaben. Wie auch auf der eigenen Homepage spielen Wording und Bildmaterial eine große Rolle. Ganz wichtig ist die Konsistenz von Name, Adresse und Telefon-Nummer (sog. NAP), die eine entscheidende Rolle für das Ranking im lokalen Google Index (Google Maps) spielt und unbedingt immer identisch sein sollte.

Schließlich besteht über Mandanten-Bewertungen die Möglichkeit, sich auf der Ergebnisseite von anwalt.de aus der Masse der Anwälte hervorzuheben. Positive Bewertungen bei anwalt.de können darüber hinaus auch auf der eigenen Homepage oder im Rahmen von Google AdWords- oder Facebook-Kampagnen eingesetzt werden, um deren Erfolgswahrscheinlichkeit zu verbessern.

Veröffentlichung von Fachartikeln auf anwalt.de?

Wie aber verhält es sich mit der Veröffentlichung von Fachartikeln in Form von sog. Rechtstipps? Diese Möglichkeit wird von anwalt.de als ein großer Pluspunkt beworben, weil Kunden darüber die Möglichkeit haben, ihre Texte einer potenziell breiten Leserschaft zugänglich zu machen und sich als Experte für das jeweilige Rechtsgebiet zu empfehlen. Dieses Angebot sollte man allerdings etwas differenzierter betrachten: Da anwalt.de für jede Kanzlei-Homepage ein Wettbewerber um die obersten Plätze bei den Money-Keywords ist, sollte man sich gut überlegen, ob man einen Wettbewerber kostenlos mit Inhalten versorgt. Andererseits hat ein Artikel auf anwalt.de natürlich viel eher die Chance auf ein gutes Ranking als auf der eigenen, verhältnismäßig kleinen Kanzlei-Homepage.

Nicht zu empfehlen ist auf jeden Fall die mehrfache Veröffentlichung des identischen Artikels sowohl auf der eigenen Homepage wie auch als Rechtstext auf anwalt.de, denn dadurch würde ein klassisches Duplicate Content Problem entstehen. Dieses Vorgehen kann im schlimmsten Fall eine Abstrafung der Kanzlei-Homepage zur Folge haben, wenn ein großer Anteil der Inhalte in identischer Form auch auf anderen Portalen zu finden ist. Wahrscheinlicher ist aber, dass Google zunächst einmal selber versucht, die für den Nutzer relevanteste Version des Artikels zu identifizieren und dabei aufgrund der allgemeinen Stärke der Domain auf die bei anwalt.de veröffentlichte Version zurückgreift. Der Nutzer wäre also für die eigene Kanzlei-Homepage verloren und landet stattdessen bei anwalt.de, wo der nächste Mitbewerber immer nur einen Mausklick entfernt ist.

Dieses Problem lässt sich auch nicht vermeiden, wenn vorhandene Inhalte für eine Veröffentlichung auf anwalt.de geringfügig umgeschrieben werden. Um sicher zu gehen, dass kein Duplicate Content vorliegt, müssen sich die beiden Versionen des Textes schon signifikant voneinander unterscheiden. Der damit verbundene Aufwand dürfte so hoch sein, dass dieses Vorgehen für die meisten Kanzleien keinen gangbaren Weg darstellt.

Im Ergebnis muss jeder Rechtsanwalt für sich selber einschätzen, ob er oder sie anwalt.de als schlagbaren Wettbewerber ansieht oder glaubt, dass die Seite mit den verfügbaren Mitteln langfristig nicht angreifbar ist. Wer langfristig im Suchmaschinenmarketing erfolgreich sein will und bereit ist, entsprechende Mittel zu investieren, sollte Sie sich auf die eigenen Homepage konzentrieren und anwalt.de nicht unnötig stärken.

Linkbuilding für das eigene Profil auf anwalt.de?

Auch in Post-Panda Zeiten sind externe Links immer noch ein sehr wichtiges Ranking-Kriterium bei Google. Wer sich schon einmal mit dem aktiven Aufbau von externen Verlinkungen (sog. „Linkbuilding“) beschäftigt hat, der weiß, wie schwierig die Akquisition eines qualitativ hochwertigen Links ist. Umso abwegiger mutet im ersten Augenblick die Idee an, wertvolle Links nicht auf die eigene Homepage, sondern das eigene Profil bei anwalt.de (oder einem anderen Portal) zu setzen. Oder doch nicht?

Schaut man sich einmal die Ergebnisse für den Suchbegriff „Rechtsanwalt Insolvenzrecht Bonn“ an (siehe Screenshot), so fällt das Ergebnis von insolvenzrecht.info auf Platz vier auf. Offensichtlich betrachtet Google das Profil von Hr. Strothmann auf insolvenzrecht.info für diese Suchanfrage als relevanter als die Homepage der Kanzlei Strothmann, diese findet sich nämlich erst auf der zweiten Ergebnisseite. Man könnte daher auf die Idee kommen, durch aktives Linkbuilding diesen Profileintrag weiter zu stärken und evtl. auf eine Top-3 Position zu entwickeln.

Meines Erachtens ist in diesem Zusammenhang entscheidend, warum das Profil auf insolvenzrecht.info vor der Kanzlei-Homepage rankt: Liegt es an der Stärke der Domain insolvenzrecht.info bzw. deren thematischen Spezialisierung? Oder ist im Gegenteil eher die Schwäche und fehlende OnPage Optimierung von rechtsanwalt-strothmann.de ausschlaggebend? In diesem konkreten Fall scheint die Ursache klar: Von internen Verlinkungen, HTML-Titeln und einer keyword-optimierten Seitenstruktur ist auf der Homepage der Kanzlei nichts zu sehen. Allein durch die Umsetzung dieser einfachen Optimierungsmaßnahmen würde sich die Seite bei Google bereits innerhalb kürzester Zeit ganz entscheidend nach oben schieben. Wenn man dann zusätzlich noch einige Links (z.B. durch Verzeichniseinträge) besorgen könnte, würde die Kanzlei-Homepage sicherlich auch den Profileintrag bei insolvenzrecht.info hinter sich lassen.

Dieses Beispiel zeigt gut, dass Linkbuilding und Veröffentlichung von Fachartikeln ähnlich bewertet werden können: Der aktive Aufbau von Links für das eigene Profil auf einem Anwaltsportal ist nur dann zu empfehlen, wenn man keine Möglichkeit sieht, mit der eigenen Homepage ein gutes Ranking bei Google zu erzielen.

Fazit:

  1. Auch kleine Kanzlei-Homepages können durch die Zusammenarbeit mit gut platzierten Websites (vor allem Anwaltsportalen) interessante Mandanten ansprechen und Sichtbarkeit bei Google erlangen.
  2. Die für die eigene Region und das eigene Rechtsgebiet relevanten Seiten lassen sich durch eine einfache Google-Suche identifizieren.
  3. anwalt.de ist das mit Abstand wichtigste Portal für Rechtsanwälte – ein Eintrag im Anwaltsverzeichnis der Seite kann regelmäßig neue Mandate bringen. Durch die Optimierung des eigenen Profils – z.B. durch (positive) Mandantenbewertungen – kann man sich aus der Masse der dort aufgeführten Kanzleien herausheben.
  4. Mit der Veröffentlichung von Inhalten (sog. Rechtstipps) bei anwalt.de sowie dem aktiven Linkbuilding für das eigene Profil auf dem Portal stärkt man einen Wettbewerber um die vorderen Plätze von Google. Dies sollte man nur tun, wenn man keine Chance sieht, mit der eigenen Kanzlei-Homepage nach vorne zu kommen.
 

Über den Autor

Lars Hasselbach ist Gründer und Geschäftsführer von AdvoAd, einer auf Rechtsanwälte spezialisierten Agentur für Online Marketing. Er arbeitet seit 2005 mit Google AdWords und war u.a. Lehrbeauftragter für Suchmaschinenmarketing an der Hochschule Darmstadt. Außerdem verantwortete er über mehrere Jahre die AdWords-Kampagnen der Deutschen Telekom und von E-Plus.